GU-Unternehmer
Definition
Generalunternehmer (GU) erbringen in der Regel sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes. Das Bauwerk wird vom GU meistens schlüsselfertig erstellt (SF Bau genannt) und im Rahmen eines General-unternehmervertrages beauftragt. Im Gegensatz zum Alleinunternehmer vereinbart der GU mit dem Bauherrn dass (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben werden, der GU beibt aber Vertrags-partner und trägt die Verantwortung für die Gesamtleistung.
Softwareempfehlung
Für Unternehmen die sich in diesem Bereich betätigen empfehlen wir insbesondere folgende Programme aus unserer Software-Suite:
Bauträger- und Projektmanagement |
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Bemusterung von Objekten und Einheiten |
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Kostenermittlung und Angebotserstellung |
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Internes Messaging |
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Bautagebuch und Besprechungsprotokoll |