GU-Unternehmer

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Definition

Generalunternehmer (GU) erbringen in der Regel sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes. Das Bauwerk wird vom GU meistens schlüsselfertig erstellt (SF Bau genannt) und im Rahmen eines General-unternehmervertrages beauftragt. Im Gegensatz zum Alleinunternehmer vereinbart der GU mit dem Bauherrn dass (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben werden, der GU beibt aber Vertrags-partner und trägt die Verantwortung für die Gesamtleistung.

 Softwareempfehlung

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Bauträger- und Projektmanagement
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Bautagebuch und Besprechungsprotokoll
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